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Foto: vege / Fotolia.com
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Auch den Nichtschwaben ist die Regel „Schaffe, schaffe, Häusle baue, Und net nach de Mädle schaue“ bekannt. In Pattaya wurde diese Regel dahingehend modifiziert, dass es hier zu Lande heißt „Erst mal nach de Mädle schaue und dann des Häusle baue!“ Doch für den geplanten Hauskauf muss man erst einmal das notwendige Kapital haben und das setzt in der Regel eine Menge Arbeit voraus. Wenn also schon arbeiten, warum nicht dann gleich im Paradies? Der thailändische Gesetzgeber hat das Paradies hier jedoch für ausländische Mitbürger zur „arbeitsfreien“ Zone erklärt. Wenn man es trotzdem nicht lassen kann, sollte man dies aber nur mit einer gültigen Arbeitsgenehmigung tun.

Vorneweg geschickt: Arbeiten ohne Arbeitsgenehmigung ist kein Kavaliersdelikt und kann im schlimmsten Fall zur Abschiebung führen. Als Grundfrage stellt sich, was denn nun eigentlich „Arbeit“/ „arbeiten“ ist? In der entsprechenden Gesetzesgrundlage wird in § 5 des Gesetzes zur Regelung von ausländischen Arbeitern wie folgt definiert: „Arbeiten bedeutet die Aufnahme einer Tätigkeit durch körperlichen Einsatz oder durch den Gebrauch von Wissen unabhängig von dem Erhalt einer Entlohnung oder dem Erhalt von sonstigen Vorteilen.“ Für manche fällt unter diese Definition schon das Aufstehen morgens um 7 Uhr.

Weitgefasste Definition von „Arbeit“

Der Gesetzgeber hat bei der Verfassung von Gesetzen die (teilweise) schwierige Aufgabe, mit einer abstrakten Vorschrift möglichst viele konkrete Sachverhalte zu erfassen, um damit eine Rechtssicherheit herzustellen. Mit der soeben genannten Definition ist dies dem Gesetzgeber über die Maßen gelungen, da man nun wirklich jedes Handeln unter diese Definition bringen kann. Benutzen Sie das Beispiel „Einkaufen“ oder „an den Strand gehen“. All dies könnte man unter Arbeit verstehen. Das Problem bei so weit gefassten Definitionen ist natürlich ein größerer Handlungsspielraum für den Verwender des Gesetzes. Wir haben uns die Mühe gemacht, nach entsprechenden Urteilen zu suchen, welche die Definition ein wenig einschränken, da es meines Erachtens Fälle gibt, in welchen der gesunde Menschenverstand etwas anderes sagt. Wünschenswert wären bspw. Einschränkungen dahingehend, dass die Tätigkeit von gewisser Dauer sein muss oder eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen muss.

Schwarzes Brett und Kleinanzeigen

Nach der momentanen Gesetzeslage fallen auch Tätigkeiten bei Wohlfahrtorganisationen darunter (wobei man sagen muss, dass diese nicht verfolgt werden, da hier eine richtige Ermessensentscheidung der Behörden ausgeübt wird). Was ist aber mit dem pensionierten Musiklehrer, der dem Nachbarskind Klavierstunden gibt, da es ihm Freude bereitet, dem Nachwuchs die Schönheit der Musik zu vermitteln? Auch dieser bräuchte nach dem Wortlaut des Gesetzes eine Arbeitsgenehmigung. Was ist mit meinem anderen Nachbarn, der schon seit längerem überlegt, ob er sich ein neues Auto kauft, aber erst einmal sein altes verkaufen muss, um das neue zu finanzieren und deswegen mehrere Aushänge an diversen schwarzen Brettern in Supermärkten und Kleinanzeigen in der hiesigen Presse geschaltet hat? Auch dieser bräuchte streng genommen eine Arbeitsgenehmigung. Der gesunde Menschenverstand bringt einen aber zu der Aussage, dass man die Kirche im Dorf lassen sollte. Wenn ich aus reiner Menschlichkeit jemand helfen kann, dann tue ich das auch, ungeachtet der obigen Definition. Dies ist jedoch als Miss­achtung von geltendem Recht zu verstehen.

Wer nun doch arbeiten will oder muss, der muss sich zunächst darüber informieren, welche Tätigkeiten er eigentlich ausüben darf. Es gibt eine lange Liste von Berufen/ Tätigkeiten, die nicht genehmigungsfähig sind. Darunter sind so exotische Berufe wie die Herstellung von Reispapier von Hand. Vorliegend wollen wir uns auf Berufe und Tätigkeiten konzentrieren, die auch in unseren heimischen Breitenkreisen ausgeübt werden und für die das notwendige Talent vorhanden ist. Nicht genehmigungsfähige Tätigkeiten für ausländische Arbeitnehmer sind alle landwirtschaftlichen Tätigkeiten, Maurertätigkeiten, Verkäufer in Ladengeschäften, Friseure, Goldschmiede und Steinmetze sowie Ingenieure und Sekretärinnen. Wie bereits aufgeführt, ist die Liste um einiges länger, aber mit vielen landestypischen Berufen versehen, die meines Wissens in Europa gar nicht ausgeübt oder nicht mehr gebraucht werden.

Wer hier nun doch eine Arbeit aufnehmen will und sich die Mühe macht, eine Arbeitsgenehmigung zu beantragen, dem wünschen wir viel gutes Gelingen. Andere, welche im Zweifel über ihre Tätigkeit sind oder den hohen Aufwand einer Arbeitsgenehmigung scheuen, sollten die Hände ruhen lassen und das Gebot am siebten Tag zu ruhen auch auf die Tage eins bis sechs ausdehnen.

Über den Autor dieser Kolumne

Der deutsche Rechtsanwalt Markus Klemm, zugelassen am Landgericht Stuttgart, schreibt die FARANG-Rechtsberatungs-Kolumne. Zusammen mit Amnat Thiengtham ist er gleichberechtigter Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya, welche auf der Anwaltsliste der deutschen Botschaft aufgeführt ist. Immer wieder geraten Residenten in Streitangelegenheiten mit rechtlichen Folgen. DER FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären, um das Leben in Thailand leichter zu gestalten. Die Law Lounge-Kolumne ersetzt jedoch keine persönliche Beratung. Ebenfalls erfolgt keine Rechtsberatung per Telefon!

Rechtsanwalt Klemm kann per E-Mail: talk2us@asialawworks.com oder telefonisch unter +66 38 411 591 kontaktiert werden.

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Wolfgang Richter 03.04.15 17:09
Habe gerade selbst einige Arbeitserlaubnisse gestellt.
1) Für die Hilfe von Thailändern, gegenüber der Botschaften, bei der Erlangung von einer Besuchserlaubnis, als Brautleute, unter dem Rechtsschutz der Eheschließungsfreiheit, nach der Charta der EU und der UN Menschenrechte.


2) Für Hilfe zur Ausfüllung der Witwenrentenanträge und der Halbwaisenrente. Mal sehen was da kommt?
Jürgen Franke 31.03.15 09:26
Ja lieber Stefan
Thailand geht es schlecht? Die Regierung sieht das aber bestimmt anders. Hilfen von außen sind immer unerwünscht. Siehe dazu Griechenland.
stefan Della Valle 31.03.15 08:46
Law Lounge
Es ist nicht zu übersehen, dass es der Thaiwirtschaft mehr als schlecht geht und auch keine Besserung in Sicht ist. Nun, in Thailand leben viele Farang welche früher Ingenieur, Manager und Firmenbesitzer waren. Würde man sie denn nicht mit unsinnigen Gesetzen schikanieren könnten sie einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Wirtschaft in Thailand beitragen. Aber leider gilt auch hier.....nur nichts verändern.