Lanna-Laternen gefährden den Flugverkehr

Foto: The Nation
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CHIANG MAI: Aus Sicherheitsgründen lassen Fluggesellschaften zum Laternenfest Yi Peng von Freitag bis Samstag Flüge ausfallen oder ändern ihre Ankunfts- und Abflugzeiten auf dem Internationalen Airport Chiang Mai.

Zum Li-Peng-Fest, das von der Bevölkerung gemeinsam mit Loy Krathong am kommenden Freitag (3. November) begangen wird, werden traditionsgemäß Lanna-Laternen aufgelassen. Thais glauben, dass Laternen sie vor Krankheit und Unglück befreien. Doch die hohe Zahl der Laternen gefährdet den Flugverkehr. Deshalb dürfen sogenannte Feuerlaternen am Freitag nur von 19 bis 1 Uhr und sogenannte Rauch-Laternen nur von 10 Uhr bis Mittag aufgelassen werden.

Laut dem Flughafendirektor Monthanik Rakngam betreffen Änderungen im Flugplan 157 Flüge. 78 werden ausfallen, darunter sind 58 mit Inlandszielen und 20 internationale Flüge. Die Zeiten für Start bzw. Landung ändern sich für 79 Flüge, 53 mit Inlandszielen und 26 internationale Flüge. Flugausfälle und Änderungen der Flugzeiten werden Passagiere nicht betreffen, weil Fluggesellschaften ihre Kunden rechtzeitig informiert und ihnen Alternativen angeboten haben. Zu den Festen Li Peng/ Loy Krathong hat die Airportleitung weitere Sicherheitsmaßnahmen angeordnet: Auf dem Flughafengelände ankommende Fahrzeuge werden besonders intensiv kontrolliert, weiter die Start- und Landebahn nach heruntergefallenen Laternen.

In Bangkok hat der stellvertretende nationale Polizeichef General Chalermkiart Sriworakhan ein Verbot von Feuerwerk zu Loy Krathong verkündet. Das Abbrennen von Feuerwerkskörper könnte Brände verursachen. In der Hauptstadt werden 190 Anleger am Fluss Chao Phraya zum Lichterfest freigegeben. Dort können Bürger ihre Krathongs aufs Wasser setzen. Öffentliche Parkanlagen werden von 17 Uhr bis Mitternacht geöffnet sein. Nach Angaben der Stadtverwaltung dürfen zu Loy Krathong weder Feuerwerk abgebrannt noch Lanna-Laternen aufgelassen werden. Wer gegen diese Verbote verstößt, kann mit einer Haft bis zu drei Jahren und/oder einem Bußgeld bis zu 60.000 Baht bestraft werden.

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