Kündigung einer Putzfrau wegen «Sprachmängeln» - Hohe Nachzahlung

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WIEN (dpa) - Die zuerst fehlende und dann unplausible Kündigung einer Putzfrau in Österreich ist für eine Firma teuer geworden.

Wie die Arbeiterkammer Oberösterreich am Montag berichtete, muss das Unternehmen einem Gerichtsurteil zufolge der 55-Jährigen 31.600 Euro als Entschädigung für eine sozialwidrige Kündigung nachzahlen. Der Putzfrau war nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit ohne Angaben von Gründen gekündigt worden. Erst als sie mit Hilfe der Arbeiterkammer vor Gericht zog, argumentierte das Unternehmen, dass die 55-Jährige nur schlecht Deutsch könne. Aus Sicht der Arbeitnehmervertretung war das eine Schein-Begründung, um die inzwischen recht gut verdienende Kraft loszuwerden. Das Gericht sah das nach Angaben der Kammer in zweiter Instanz ähnlich.

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