BANGKOK: Weil er einen bissigen Hund mit einem Samurai-Schwert getötet hatte, muss ein Straßenverkäufer zwei Monate in Haft.
Das Bezirksgericht Phra Nakhon Nua erkannte aber auf erleichterte Haftbedingungen. Das heißt: Er kann die Strafe zu Hause, in einem anderen privaten Gebäude oder in einer Polizeizelle absitzen. Er muss nicht ins Gefängnis. Der 35-Jährige hatte am 13. April auf den Hund Chao Khao aus der Soi Ramkhamhaeng eingeschlagen und ihn anschließend tödlich verwundet, weil dieser seinen Sohn mehrfach gebissen hatte. Dem Kind gaben Ärzte fünf Mal Injektionen. Der Angeklagte wurde gegen eine Kaution von 18.000 Baht auf freien Fuß gesetzt. Nach dem im Vorjahr in Kraft getretenen neuen, verschärften Tierschutzgesetz können Gerichte Verstöße mit hohen Haftstrafen ahnden.