Honorar für umstrittene Steuer-CD geht an die Schweiz

Foto: epa/Boris Roessler
Foto: epa/Boris Roessler

BERN (dpa) - Ein Honorar in Höhe von etwa 2,5 Millionen Euro, das vom Finanzministerium Nordrhein-Westfalens für eine CD mit Daten über versteckte deutschen Vermögen in der Schweiz gezahlt wurde, geht weitgehend an den Schweizer Staat. Der Urheber der CD, ein Österreicher, hatte sich in der Haft das Leben genommen und seine Erben stritten vergeblich um das Geld, wie am Freitag aus dem Urteil des Schweizer Bundesgerichts hervorgeht. Zuerst hatte die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet, das Urteil sei nun rechtskräftig. Die Bundesanwaltschaft bestätigte das.

Das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen hatte dem Österreicher als Informanten 2010 den Millionenbetrag für die CD gezahlt. Darauf waren Daten von deutschen Kunden, die in der Schweiz Vermögen vor dem deutschen Fiskus versteckt hatten. Der Österreicher wurde kurz darauf in der Schweiz festgenommen. Nach seinem Tod meinten die Erben, ihnen stehe das Geld zu.

Es habe sich um einen «Deliktserlös» gehandelt, die Schweizer Behörden seien deshalb berechtigt, das Geld einzuziehen, urteilte das Gericht. Etwa ein Drittel des Geldes war allerdings nach diesen Angaben bereits abgehoben worden.

In Deutschland war vor zwei Wochen ein Schweizer als Spion festgenommen worden. Er soll versucht haben, über einen Spitzel bei den Finanzbehörden in Nordrhein-Westfalen etwa über den Ankauf der Steuer-CDs in Erfahrung zu bringen. Die Landesregierung in Düsseldorf reagierte empört und verlangte lückenlose Aufklärung des Falls.

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Ingo Kerp 13.05.17 16:24
Das ist Hehlerware und weder die Schweiz noch DE stoeren sich daran. Unglaublich.