Homosexualitätbleibt kriminell

SINGAPUR: Das höchste Gericht in Singapur hat die Kriminalisierung von Homosexualität bestätigt.

Der antischwule Strafgesetzbuchparagraf 377 A stehe im Einklang mit der Verfassung, urteilten die Richter und wiesen damit die Berufungen von drei schwulen Männern ab, die ihre Verurteilungen aufgrund des 377A als Verletzung ihrer Menschenrechte ansahen. Die Richter betonten, lediglich das Parlament habe die Macht, die Rechtslage zu ändern. Im Alltag spielt der 377 A jedoch kaum eine Rolle mehr. Singapur hat seit über zehn Jahren eine der buntesten Schwulenszenen Asiens. Mit über 20.000 Teilnehmern setzte der Gay Pride „Pink Dot“ im vergangenen Juni einen neuen Rekord.

Quelle: Foto: epa

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