Gericht spricht Familie 90.000 Euro für vertauschtes Kind zu

Foto: Fotolia
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GRAZ (dpa) - In Österreich bekommt eine Familie 90.000 Euro, weil ihre Tochter vertauscht worden ist. Das Landesgericht Graz sah es in dem Zivilprozess als erwiesen an, dass es 1990 im Landeskrankenhaus zur Verwechslung zweier Neugeborener gekommen war.

Den drei Familienmitgliedern wurden nach Auskunft des Gerichts vom Montag jeweils 30.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Außerdem muss die Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) die Kosten für die Adoption der Tochter in Höhe von etwa 2.000 Euro zahlen. Die betroffene Familie hatte erst vor einigen Jahren bei einer Blutuntersuchung der Tochter erfahren, dass sie nicht das leibliche Kind sein kann.

Das Krankenhaus hatte eine mögliche Verwechslung für unwahrscheinlich gehalten, da in der fraglichen Zeit kein zweites Baby mit so geringem Gewicht - das Mädchen wog keine zwei Kilogramm - auf die Welt gekommen sei. Trotz weiterer DNA-Tests wurde bisher kein zweites Mutter-Tochter-Paar ausfindig gemacht, das an der Verwechslung beteiligt gewesen sein könnte.

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