BERN (dpa) - Die Beschwerde des gambischen Ex-Innenministers gegen seine Inhaftierung in der Schweiz ist gescheitert.
Ousman Sonko hatte geltend gemacht, er habe nichts von Folter in Polizeigewahrsam gewusst, aber das Bundesstrafgericht hat Zweifel daran, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht. Sonko hatte bis Januar unerkannt in einer Schweizer Asylunterkunft gelebt. Er war auf Anzeige der Organisation «Trial International» festgenommen worden, die ihm schwere Menschenrechtsverletzungen vorwirft. Sonko gehörte im westafrikanischen Staat Gambia jahrelang zur Machtclique des abgewählten Machthabers Yahya Jammeh. 2016 flüchtete er und beantragte im November in der Schweiz Asyl.
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