Freispruch im Mordfall Sürücü

Foto: epa/Arno Burgi
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ISTANBUL (dpa) - Der eben noch Angeklagte dreht sich nach dem Freispruch noch einmal triumphierend zu den anwesenden Medienvertretern um. Was er sagt, geht im allgemeinen Stimmengewirr unter, doch versöhnlich klingt es nicht. Die Gerichtsdiener zerren ihn weg. Das Gericht in Istanbul hat den 38-Jährigen gerade vom Vorwurf der Beihilfe zur vorsätzlichen Tötung seiner Schwester Hatun Sürücü in Berlin freigesprochen. Genau so wie seinen 36 Jahre alten Bruder, der sich an diesem letzten Verhandlungstag entschuldigen ließ. Freispruch für den Älteren gab es auch vom Vorwurf, die Tatwaffe besorgt zu haben.

Es konnten «nicht genügend eindeutige und glaubhafte, klare Beweise gefunden» werden, wie es in der Begründung des Gerichts für schwere Straftaten im Istanbuler Stadtteil Kartal hieß.

Hatun Sürücü war im Februar 2005 von ihrem jüngsten Bruder an einer Berliner Bushaltestelle erschossen worden. Der verurteilte Mörder saß dafür eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren ab und wurde danach in die Türkei abgeschoben. Die Staatsanwaltschaft in Istanbul war jedoch davon überzeugt, dass er den Mord nicht alleine begangen hatte. Vielmehr störten sich die Brüder nach Auffassung der Anklage am Lebensstil ihrer Schwester.

Hatun Sürücü hatte sich nachdem sie in der Türkei zwangsverheiratet worden war, getrennt und war dann nach Deutschland zurückgekehrt. In Berlin hatte sie sich als alleinerziehende Mutter durchgeschlagen und ein Leben unabhängig von ihrer Familie geführt. Der jüngste Bruder habe den Mord gemeinsam mit den Angeklagten geplant, um die «Ehre» der Familie zu «säubern», so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Der Täter soll seiner damaligen Freundin vom Mitwirken der Brüder erzählt haben. Diese standen schon einmal in Deutschland vor Gericht, wurden aber zunächst aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Freisprüche hob der Bundesgerichtshof 2007 auf. Weil die Brüder sich in die Türkei abgesetzt hatten, kam es in Deutschland nicht mehr zu einem neuen Prozess. Erst Jahre später wurde das Verfahren in der Türkei neu aufgerollt. Im Januar 2016 war Prozessbeginn in Istanbul.

Aus Sicht der Verteidigung in Istanbul wurde das Verfahren wegen politischen und gesellschaftlichen Drucks wieder aufgenommen. Sie beschuldigte die deutschen Medien am letzten Prozesstag zudem, die Angeklagten vorverurteilt zu haben. Dadurch hätten die Sürücü-Brüder ohnehin «die größtmögliche Strafe verbüßt».

Für die türkische Staatsanwaltschaft war die Ex-Freundin des Täters die Hauptzeugin. Sie erschien jedoch nie vor Gericht in Istanbul, weil die Behörden sie nicht ausfindig machen konnten. Auch andere Zeugen der Anklage konnten in Istanbul nicht noch einmal vernommen werden.

Nach Ansicht von Anwältin und Frauenrechtlerin Rukiye Leyla Süren stellte das ein großes Problem dar und sei der Hauptgrund für die Freisprüche. Der türkischen Staatsanwaltschaft habe nichts anderes vorgelegen als «lediglich eine Kopie der Akten in Deutschland».

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