FIFA-Skandal: BA führt 25 Strafverfahren - eine Verurteilung

Foto: epa/Walter Bieri
Foto: epa/Walter Bieri

BERN (dpa) - Im Zuge des FIFA-Korruptionsskandals hat die Schweizer Bundesanwaltschaft bislang insgesamt 25 Strafverfahren eingeleitet. Das gab die Behörde am Freitag bekannt. Zugleich wurde die erste Verurteilung seit dem Beginn der Ermittlungen im Jahr 2014 vermeldet. Namen nannte die Bundesanwaltschaft nicht.

Im September 2015 hatte die Behörde bereits ein Strafverfahren gegen den früheren FIFA-Präsidenten Joseph Blatter wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung eröffnet. Ermittlungen wurden auch gegen Franz Beckenbauer, die ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach, den ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt und Fedor Radmann geführt.

Die erste Verurteilung erfolgte mittels Strafbefehl «im Rahmen eines zwischen der Schweiz und den USA zeitlich koordinierten Verfahrensabschlusses», wie die BA mitteilte. Der ehemalige Mitarbeiter einer Schweizer Bank wurde wegen Urkundenfälschung und Verstoßes gegen die Meldepflicht verurteilt. Laut BA habe der Mitarbeiter «verbrecherisch erlangte Zahlungen in Höhe von 650.000 Dollar» erhalten.

Am Donnerstag hatte sich der frühere Schweizer Bankmanager Jorge Arzuaga vor einem Gericht in Brooklyn schuldig bekannt, über ein System von schwarzen Konten aktiv an Betrug und Bestechung beteiligt gewesen zu sein. Arzuaga hatte in Zürich bis zum Jahr 2015 für zwei Bankhäuser gearbeitet. Er gab zu, in ein kriminelles System der Geldwäsche verwickelt gewesen zu sein.

Zwischen 2010 und 2015 habe er Schmiergeld-Transfers in Höhe von 25 Millionen US-Dollar arrangiert, sagte Arzuaga aus. Damit seien über schwarze Konten Bestechungsgelder an einflussreiche Fußball-Funktionäre geflossen, die lukrative Marketingrechte kontrollierten.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.
Pflichtfelder

Es sind keine Kommentare zum Artikel vorhanden, bitte schreiben Sie doch den ersten Kommentar.