Ermittlungen nach Germanwings-Absturz: Keine Mitverantwortlichen

Foto: epa/Yoan Valat
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DÜSSELDORF (dpa) - Für den Absturz der Germanwings-Maschine im März 2015 mit 150 Todesopfern gibt es außer dem Copiloten Andreas Lubitz keine weiteren Verdächtigen. Zu diesem Ergebnis kommt die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft. Es gefällt nicht allen.

Für den Absturz der Germanwings-Maschine in Frankreich mit 150 Todesopfern ist nach Ansicht der deutschen Ermittler ausschließlich Copilot Andreas Lubitz verantwortlich. Zu diesem Schluss kommt die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft fast zwei Jahre nach dem Absturz. «Die Ermittlungen haben keinen Anlass gegeben, strafrechtlich gegen eine lebende Person zu ermitteln», sagte Staatsanwalt Christoph Kumpa am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Die Behörde habe das Todesermittlungsverfahren eingestellt. Es gebe einen entsprechenden Abschlussvermerk.

So habe keiner der behandelnden Ärzte in den Monaten vor dem Absturz Anhaltspunkte für eine Suizidgefahr bei Lubitz festgestellt. Auch der Arbeitgeber und die Angehörigen hätten davon keine Kenntnis gehabt. Bei den regelmäßigen flugmedizinischen Untersuchungen hätten sich ebenfalls keine entsprechenden Verdachtsmomente ergeben.

Die Symptome, mit denen sich Lubitz zahlreichen Ärzten vorgestellt hatte, seien andere gewesen als 2008, als er während seiner Flugausbildung an einer Depression erkrankt gewesen sei. Entsprechend sei ihm auch unabhängig von zwei Ärzten eine andere psychische Störung diagnostiziert worden. Lubitz soll in den Monaten vor dem Absturz von der Angst zu erblinden geplagt gewesen sein.

Die «Süddeutsche Zeitung» hatte am Montag berichtet, die Ermittlungen stünden unmittelbar vor dem Abschluss und würden eingestellt. Nach WDR-Informationen wies die Staatsanwaltschaft in den vergangenen Tagen zahlreiche Beweisanträge zurück, die die Anwälte von mehr als 50 Opferfamilien gestellt hatten. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft kann noch angegriffen werden - über Dienstaufsichtsbeschwerden oder ein Klageerzwingungsverfahren.

Die Germanwings-Maschine war am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen zerschellt. Nach Überzeugung der französischen Ermittler hatte der Copilot die Maschine absichtlich gegen den Berg gesteuert. Alle 150 Insassen starben. Die meisten von ihnen stammten aus Deutschland, darunter auch 16 Schüler und 2 Lehrerinnen eines Gymnasiums in Haltern.

Lubitz soll den Piloten aus dem Cockpit ausgesperrt und den Sinkflug der Maschine über den französischen Alpen bewusst eingeleitet haben. Auf dem Stimmenrekorder, der in den Bergen zwischen Wracktrümmern geborgen werden konnte, ist zu hören, wie der Pilot verzweifelt versuchte, zurück ins Cockpit zu gelangen.

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft führte nach dem Absturz der Passagiermaschine vom Typ Airbus A320 in Frankreich knapp zwei Jahre lang die Ermittlungen in Deutschland. Das sogenannte Todesermittlungsverfahren war nicht gegen eine bestimmte Person gerichtet. Hätten sich dabei aber Verdachtsmomente gegen lebende Personen ergeben, wären strafrechtliche Ermittlungen, etwa wegen fahrlässiger Tötung, gegen diese eingeleitet worden.

Nach dem Absturz war bei den Ermittlern eine Flut von Strafanzeigen gegen zahlreiche vermeintliche Mitverantwortliche der Katastrophe eingegangen. Anwälte von Opferfamilien versuchen mit einer Zivilklage in den USA, höhere Entschädigungssummen des Lufthansa-Konzerns zu erzwingen. Die angebotenen Summen hatten sie als unzureichend zurückgewiesen.

«Die Entscheidung irritiert die Angehörigen», sagte Opferanwalt Christof Wellens in Mönchengladbach. Trotz des Hinweises auf die Vorerkrankung von Lubitz habe der flugmedizinische Dienst keine entsprechenden zusätzlichen Untersuchungen vorgenommen.

Wellens kündigte an, bis zum 24. März Zivilklagen auch an deutschen Gerichten einzureichen, wenn bis dahin keine Verhandlungslösung mit der Lufthansa erzielt worden sei, damit die Ansprüche nicht verjährten. Für die zivilrechtliche Beurteilung des Falls sei die Entscheidung der Staatsanwaltschaft «unerheblich», sagte Wellens.

Der Berliner Opferanwalt Elmar Giemulla zeigte sich mit der Entscheidung unzufrieden: Wenn ein psychisch kranker Pilot in einem Cockpit sitze, «muss etwas falsch gelaufen sein, und das muss aufgeklärt werden», sagte er dem «Kölner Stadt-Anzeiger» (Dienstag). Die Angehörigen erwarteten Klarheit.

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Leserkommentare

Vom 11. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.

Hardy Kromarek Thanathorn 11.01.17 11:28
Es war nichts anderes zu erwarten!!!
Der Massenmörder persönlich ist tot! Die Verantwortlichen dafür werden geschützt! Es lebe der deutsche Rechtsstaat!