HANNOVER (dpa) - Die Entlassung eines mutmaßlichen Salafisten aus einem Job im sicherheitsrelevanten Frachtbereich eines deutschen Flughafens war rechtens.
Das Verwaltungsgericht Hannover (Niedersachsen) hat am Donnerstag eine Klage des Mannes gegen den Entzug seiner Zuverlässigkeitsbescheinigung abgewiesen. Diese war ihm nach einem Hinweis des Geheimdienstes auf eine islamistische Radikalisierung entzogen worden.
Daraufhin wurde dem Mann seine Stelle am Frankfurter Flughafen (Hessen) gekündigt. Laut Verfassungsschutz hatte der aus Niedersachsen stammende Mann sich radikalisiert und Anschläge befürwortet. Der Kläger gab vor, er sei gläubiger Muslim, aber nicht radikal.
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