Ein Testament, oder „nach mir die Sündflut“?

Ein Testament, oder „nach mir die Sündflut“?

Kurz vorm Volkstrauertag in Deutschland und vorm Totensonntag wäre es vielleicht angebracht, sich einmal mit diesem Thema zu beschäftigen, das vielen Menschen höchst unangenehm ist, ein Thema, das die meisten Menschen nur allzu gerne aus ihrem Leben verdrängen.

Es geht darum, was nach Ihrem Tod geschehen soll, mit Ihnen, mit Ihrem Erbe, wo und wie Sie bestattet werden wollen. Das gilt aber nicht nur für ältere Menschen. Jeder, ob jung oder alt, kann jederzeit einem Unfall oder einer Krankheit zum Opfer fallen.

Ich nehme einmal folgendes Szenario an: Sie sind alleinstehend, nicht mehr ganz jung und verfügen in Thailand über eine ausreichende Krankenversicherung und ein gewisses Eigentum, bzw. Vermögen. Dann sollten Sie ein Testament machen. Sie haben schon eines in der alten Heimat? Sorry, das gilt hier nicht. Ihr Besitz in diesem Land unterliegt in Thailand einer besonderen Regelung. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten: privat, über die Botschaft oder über einen Rechtsanwalt. Ich empfehle Letzteres, denn der RA wird sich auch bei Schwierigkeiten für Sie bzw. Ihre Erben einsetzen. In Ihrem Testament sollten Sie alle Angaben über Ihren Besitz machen, vom Haus- oder Wohnungseigentum bis zum Bankkonto, von Einnahmen aus möglichen Anlagen bis zu regelmäßigen Zuwendungen, von wem auch immer, und eventuell ausstehenden Ansprüchen.

Viele Menschen scheuen sich, an ihr Ende zu denken und wollen deshalb kein Testament aufsetzen. Das ist nicht nur dumm, es ist auch für die Überlebenden unerfreulich und oft höchst schwierig, ja, man könnte sogar sagen: das ist rücksichtslos.

Keiner weiß, wann seine letzte Stunde geschlagen hat. Deshalb mein dringender Rat: Schreiben Sie auf, was danach geschehen soll. Es genügt, wenn Sie unter der Überschrift „Mein letzter Wille“ alles Wichtige notieren und es mit Datum und Unterschrift versehen. Noch besser ist es, wenn Sie dieses Schreiben von zwei Zeugen per Unterschrift bestätigen lassen. In diesem Fall besteht allerdings die Gefahr, dass jemand das Testament verschwinden lässt. Deshalb meine Empfehlung: In Deutschland zum Notar, hier zum Rechtsanwalt. Und wenn es dann so weit ist, sind Sie zwar tot, aber zumindest können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille befolgt wird.

Gleichzeitig sollten Sie aber auch verfügen, wie und wo Ihre Beerdigung oder Verbrennung stattfinden soll. Sicher für viele kein angenehmes Thema, aber sich davor zu drücken bringt auch nichts, denn jeder ist mal dran. Für die Angehörigen, Freunde oder Testamentsvollstrecker ist es eine große Hilfe, wenn die Wünsche des Verstorbenen klar geäußert wurden und die notwendigen Papiere vorliegen. Das gilt natürlich auch für eine beglaubigte Patienten-Verfügung, wer im Falle, dass Sie selbst für sich keine Entscheidungen mehr treffen können, Ihre Interessen wahrnehmen soll, und ob Sie lebensverlängernde Maßnahmen bei unheilbarer Erkrankung im Endzustand (Hirntod) ablehnen, oder auch, ob Sie bereit sind, Ihre Organe zu spenden. Die Regeln sind oft sehr unterschiedlich. Deshalb sollten Farangs in Thailand ihre Verfügungen der Botschaft in Bangkok mitteilen.

Auch wenn dieses Thema vielleicht etwas makaber erscheint, ich selbst nehme es ganz locker. Deshalb sage ich: Nicht die Hoffnung stirbt zuletzt, sondern der Erbonkel.

Und das bin ich.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.

Leserkommentare

Vom 10. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.

Jürgen Franke 27.05.15 08:59
Viel Unsinn hier gelesen:
1. eine Patientenverfügung kennt man in Thailand nicht. 2. Selbstverständlich kann die Rente aus Deutschland auf ein thailändisches Konto abzugsfrei überwiesen werden. Grundsätzlich ist zu empfehlen einen RA in Thailand aufzusuchen.
Heinz Abel 15.12.14 16:20
Nach dem Tode - ein Testament
Hallo, speziell ggharder
Das ist, für eine Ehe nach deutschem recht, recht einfach zu beantworten.
Es gibt für den Ehemann (hier Deutscher) eine Rentenversicherung (evtl. noch private Absicherung) mit Unterlagen. Diese habe ich meiner thail. Ehefrau gezeigt, sie kennt den Verwahrort, kennt die Beratungsstelle der Rentenversicherung an unserem Wohnort (in Deutschland) und ansonsten die Adressdaten der Versicherung.
Im Falle meines Todes wendet sie sich mit diesem Wissen und unserer Heiratsurkunde/Stammbuch an die Rentenversicherung und beantragt die Rente bzw. die Änderung auf eine Wirtwenrente.
Es gibt ein Konto in Deutschland für die Rentenzahlungen (die dt. Rente wird nicht ins außereurop. Ausland gezahlt), auf dem meine Ehefrau Vollmacht hat.
Damit sollte alles geregelt sein.
Hilfreich ist es, alles nochmals schriftlich zu hinterlegen; damit die thail. Ehefrau im Falle des Falles nichts vergisst.

Schönen Gruß
Heinz
ggharder aol.com 25.11.14 10:23
Nach dem Tod
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieser Kommentar paßt nicht so recht zu dem Artikel. Finde aber sonst keine Rubrik, wo ich meine Frage stellen könnte.
Bitte schreiben sie doch mal einen Artikel, wie sich eine Thailändische Frau mit einem Farang verheiratet, nach dem tod ihres Mannes verhalten soll.
Wie kommt sie an die Rente von ihrem verstorbenen Mann? Was sie noch zu lebzeiten des Mannes vorbereiten soll.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard