Deutscher steht wegen Mordes vor Gericht

Foto: Phuket Gazette
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PHUKET: Der Prozess gegen den Deutschen Nico P. wegen Mordes an seiner thailändischen Freundin in Phuket wurde jetzt fortgesetzt mit der Anklageverlesung durch den Staatsanwalt wegen Mordes nach Paragraph 288 des thailändischen Strafgesetzbuchs.

Sollte P. schuldig gesprochen werden, kann er zu einer Haft von 15 bis 20 Jahren oder zur Todesstrafe verurteilt werden. P., der als Fitnesstrainer im Bezirk Rawai gearbeitet hatte, hat gestanden, seine Freundin Pischa, eine 35-jährige Kosmetikerin, getötet zu haben. Während seines ersten Gerichtstermins im Oktober änderte Papke jedoch seine Aussage von schuldig auf nicht schuldig und behauptete, er habe nicht beabsichtigt, Pischa zu töten. Nichtsdestoweniger sagte der stellvertretende Superintendent der Chalong-Polizei, Oberstleutnant Somsak Sopakarn, damals den „Phuket News“, die Polizei habe ausreichend Beweise für eine Mordanklage.

Pischas Leiche wurde am 10. Juli letzten Jahres im Wald von Phuket gefunden, in Decken gehüllt an einer 600 Meter langen Straße entlang des neu angelegten Pfades nördlich der Zementfabrik an der Muang Chaofa Road. Eine überraschende Wendung im Verfahren ist, dass P. nun auch wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz der Kategorie 1 angeklagt wird. Zur Kategorie 1 zählen: Heroin, Amphetamin, Methamphetamin, Ecstasy und LSD. Der Prozess soll am 5. Juni fortgesetzt werden.

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Hardy Kromarek Thanathorn 06.05.18 11:05
Wieland Wenz
Dieser mutmaßliche Mörder hat zu viele Fehler gemacht! Wenn jemand mit dieser Straftat nichts zu tun hat, dann verhält Er sich anders! Wieso hat Er dann die Tote weg gebracht?! Aus dieser Nummer kommt Er nicht mehr raus! Wir werden ja sehen, falls der FARANG bis zum Schluss an diesem Fall dran bleibt! Von dem erschossenen Engländer in Pattaya hat man ja auch nie wieder was gehört! Was dann heraus kommt! Von meiner Seite aus ganz klar! Die Höchststrafe für Ihn!
Hardy Kromarek Thanathorn 05.05.18 20:29
Wieland Wenz
Mit 100% Sicherheit hat die Polizei - Staatsanwaltschaft genug Beweise für einen Mord und die Drogenstraftat/en der Stufe 1!!! Er wird das bekommen, was Er auch im Endeffekt verdient hat! Mit solchen Menschen habe Ich überhaupt kein Mitleid! Ganz im Gegenteil!!!
Hardy Kromarek Thanathorn 05.05.18 12:16
Das war nicht klug vom mutmaßlichen Mörder!!!
Hier hätte der mutmaßliche deutsche Mörder einen Deal mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht machen können, mit einem sehr guten Rechtsanwalt, sodass das Strafmaß komplett 15 Jahre betragen hätte! Nach Verbüßung der Hälfte der Strafe, wäre Er dann abgeschoben worden! Nach dem Er aber von schuldig auf nicht schuldig plädiert, bekommt Er das volle Programm! Das auch zu Recht!!! Bei Mord und dem Drogendelikt der Stufe 1! Die Todesstrafe!!! Dieser ...................................... soll büßen!!!