Deutscher plant Kindesmissbrauch: Lebenslange Haft

Foto: Fotolia
Foto: Fotolia

ORLANDO (dpa) - Er wollte eine 13-Jährige quälen, missbrauchen und wie einen Hund halten: Für diesen Plan muss ein 55-jähriger Deutscher in den USA lebenslang ins Gefängnis. Nach Angaben der Polizei hatte der Mann sich über das Internet mit dem vermeintlichen Vater des Mädchens verabredet, der sein Kind zum Missbrauch angeboten hatte. Dieser Vater war aber ein verdeckter US-Ermittler. Der 55-Jährige wurde nach der Einreise in Florida festgenommen.

Ein Bundesgericht in Orlando verurteilte den Deutschen, der in der Schweiz lebte, bereits am Mittwoch zu der Höchststrafe. Der Mann hatte sich schuldig bekannt. Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung über den Fall berichtet.

Polizei und Staatsanwaltschaft berichteten, der Deutsche habe das Kind mit extremen Sex-Praktiken quälen wollen. Vor dem verdeckten Ermittler hatte er damit geprahlt, zuvor ein elf Jahre altes Kind mit einem Ledergürtel verprügelt zu haben. Der Vater habe dabei geholfen. Gerichtsunterlagen belegen, dass der Mann in Florida mit Werkzeugen, Gegenständen und einer Kamera zu seinem vermeintlichen Opfer unterwegs war.

Richter Paul G. Byron nannte das geplante Verbrechen abscheulich und grauenhaft. Der «Orlando Sentinel» zitiert einen Sprecher des Richters mit den Worten, Byron könne sich kein extremeres Verbrechen vorstellen. «Verbrechen an Kindern gehören zum Widerlichsten, womit sich unsere Agenten beschäftigen müssen», sagte der leitende Ermittler James Spero.

«Dieser Fall soll eine Warnung für andere Sexualstraftäter sein, die es auf Kinder abgesehen haben», sagte Spero. «Wir werden euch finden, verhaften und sicherstellen, dass ihr mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft werdet.»

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.
Pflichtfelder

Es sind keine Kommentare zum Artikel vorhanden, bitte schreiben Sie doch den ersten Kommentar.