Kurz gefragt -Nadejda G. Bümlein

Das Ausländerrecht ist ein äußerst vielfältiges Rechtsgebiet...“

Kurz gefragt über Mandate mit Thailand-Bezug mit Rechtsanwältin Nadejda G. Bümlein.
Kurz gefragt über Mandate mit Thailand-Bezug mit Rechtsanwältin Nadejda G. Bümlein.

Frau Rechtsanwältin Bümlein im Gespräch über Mandate mit Thailand-Bezug

Zur Person: Frau Nadejda G. Bümlein studierte an der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaften und ist seit August 2000 als selbstständige Rechtsanwältin tätig. Zunächst arbeitete sie als freie Mitarbeiterin für den auf Thailand spezialisierten Rechtsanwalt Stancke und war dort für die Betreuung der Mandate mit thailändischem Bezug zuständig. Zum ersten Januar 2002 gründete sie die Rechtsanwaltskanzlei Bümlein in Berlin-Wilmersdorf, die sich auf Ausländerrecht Ausländerrecht und Familienrecht spezialisiert hat. DER FARANG unterhielt sich mit Frau Rechtsanwältin Bümlein und befragte sie u. a. über die Besonderheiten bei einer Heirat oder Scheidung zwischen Deutschen und Thais und die Rechte der Ausländer nach dem Transsexuellen-Gesetz. Durch das Interview führte Björn Jahner.

Frau Bümlein, auf welche Referate ist Ihre Kanzlei ausgerichtet?

Die Kanzlei besitzt eine fundierte und langjährige internationale Ausrichtung mit den Tätigkeitsschwerpunkten Thailand und Osteuropa. Wir haben uns auf Rechtsfragen sowie Sachverhalte mit Auslandsbezug spezialisiert. Dazu zählt zunächst das Ausländerrecht. Das heißt, wir vertreten Mandanten, z. B. bei Problemen im Zusammenhang mit der Erteilung von Einreisevisa, Aufenthaltsgenehmigungen, Heirat in Deutschland oder Thailand, Familienzusammenführungen und Einbürgerungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Familienrecht, insbesondere Fragestellungen mit internationalem Bezug, wie deutsch-thailändische Eheverträge, deutsch-thailändische Ehescheidungen und die damit verbundenen Rechtsfolgen, wie Streitigkeiten bezüglich der elterlichen Sorge sowie des Kindes- und Ehegattenunterhaltes, z. B. auch, wenn ein oder beide Ehegatten ihren Wohnsitz in Thailand haben. Des Weiteren betreuen die Rechtsanwälte unserer Kanzlei auch straf-, sozial- und zivilrechtliche Mandate mit oder ohne Auslandsbezug.

Wie viele Mitarbeiter beschäftigen Sie?

Für die Kanzlei Bümlein sind derzeit 13 Mitarbeiter in Voll- oder Teilzeit tätig, die größtenteils mindestens zweisprachig ausgebildet sind. Unsere Hauptsprachen sind Thai, Russisch und Serbisch. Wir haben aber auch bulgarisch-, ukrainisch-, vietnamesisch-, persisch- und natürlich englischsprachige Mitarbeiter. Mir persönlich ist es gelungen, in den vielen Jahren der Zusammenarbeit mit der thaisprachigen Mandantschaft mir Thailändisch so anzueignen, dass ich auch bei juristischen Konversationen zumindest teilweise auf die Hilfe meiner thaisprachigen Mitarbeiter verzichten kann.

Wodurch unterscheidet sich Ihre Kanzlei von der Konkurrenz?

Wir bieten in unserer Kanzlei die Bearbeitung von Rechtsgebieten an, die eng miteinander verzahnt sind. Oft ist es wichtig, einem Mandanten, den wir ausländerrechtlich vertreten, auch bei einer Scheidung zu helfen oder in einem Strafverfahren, z. B. wegen illegalen Aufenthaltes zu vertreten. Wir können hierbei kanzleiintern auf die Fachkunde unserer Kollegen zurückgreifen und den Mandanten so aus einer Hand umfassende Hilfe anbieten. Hierbei achten wir darauf, schnell und effektiv zu arbeiten und immer in der Offensive zu bleiben, d. h. nicht die Behörden das Verfahren diktieren zu lassen. Im Rahmen von Visa-Verfahren können wir auf die Unterstützung von Kooperationspartnern vor Ort, z. B. in Bangkok, zurückgreifen. Wir sind stolz darauf, nicht nur in Berlin und Umgebung, sondern in ganz Deutschland und in internationalem Maßstab Mandate zu betreuen.

Welche Philosophie verfolgen Sie in Ihrer Kanzlei?

Wir sehen unsere Kanzlei als modernen, mandantenorientierten Dienstleistungsanbieter und arbeiten täglich daran, unsere Angebote den Bedürfnissen der Mandanten anzupassen. Dies bedeutet ein schnelles, effizientes und erfolgreiches Arbeiten mit dem Ziel, das Mandantenbegehren zum frühestmöglichen Zeitpunkt – also noch vor der Notwendigkeit der Einschaltung eines Gerichtes – zu verwirklichen.

Welche Besonderheiten bringt das Ausländerrecht mit sich?

Es ist ein äußerst vielfältiges Rechtsgebiet, das sich für den Mandanten, aber auch für den Anwalt dadurch auszeichnet, dass es um sehr viel geht. Die Verantwortung, die man als Anwalt übernimmt, ist sehr groß und erfordert neben umfassender Kenntnis der Gesetzesmaterie auch ein gutes Einfühlungsvermögen für die Mandanten sowie ein sicheres Auftreten gegenüber den beteiligten Behörden. Oft ist es im Rahmen des ausländerrechtlichen Mandates notwendig, sehr schnell zu handeln, um Schaden durch Rechtsverlust von den Mandanten abzuwenden. Es erfordert einen hohen Zeit- und Arbeitsaufwand, um die Wünsche und Rechte der Mandanten durchzusetzen. Die Erfolge sind dann aber umso wertvoller, da man weiß, dass man dem Mandanten an einem wichtigen Punkt in seinem Leben weiterhelfen konnte.

Was stellen die häufigsten Anliegen dar?

Oftmals die Durchsetzung, Verlängerung oder Verfestigung des Einreise- und Aufenthaltsrechts in Deutschland. Hierbei erörtern wir mit den Mandanten sämtliche zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, da es in den meisten Fällen darum geht, einen wodurch auch immer gefährdeten Aufenthalt zu erhalten. Aber auch in sämtlichen denkbaren Konstellationen des Visumverfahrens und der Familienzusammenführung werden wir sehr häufig beauftragt.

Welche Besonderheiten gibt es bei einer Eheschließung zwischen Deutschen und Thais zu beachten?

Hier stellt sich zunächst die Frage, ob in Thailand oder Deutschland geheiratet werden soll. Dementsprechend müssen die Papiere und alle weiteren Schritte für Einreise und Aufenthalt vorbereitet werden. Häufig raten wir auch im beiderseitigen Interesse zum Abschluss eines Ehevertrages, ggf. sowohl nach deutschem als auch nach thailändischem Recht. Die Eheverträge werden mit beiden Ehepartnern erarbeitet, ausführlich besprochen und dann notariell beurkundet. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere auch die unterschiedlichen Kulturen und Mentalitäten der zukünftigen Eheleute. Einer Thailänderin muss bewusst sein, dass Deutsche sehr bürokratisch sind, dem Deutschen hingegen, dass Thais sehr familienverbunden sind und die Stammfamilie in Thailand auch versorgen wollen.

Und bei einer Scheidung?

Die erste Besonderheit bei einer Scheidung zwischen Deutschen und Thailändern ist die Möglichkeit der Rechtswahl zugunsten des thailändischen Rechts nach der europäischen Rom-III-Verordnung, mit der Folge, dass kein Trennungsjahr abgewartet werden muss. Hierfür raten wir den Mandanten zum Abschluss einer notariellen Rechtswahlvereinbarung, welche von uns entworfen und bei dem Notar in unserem Hause beurkundet werden kann. Wenn die Mandanten ihren Wohnsitz außerhalb Berlins haben, können sie die Beurkundung auch bei einem Notar vor Ort vornehmen. Bei einer Scheidung nach thailändischem Recht wird auch der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt. Das beschleunigt das Verfahren im Vergleich zu den Scheidungsprozessen nach deutschem Recht enorm.

Wie verläuft eine Scheidung, wenn beide Eheleute in Thailand leben?

Hierbei muss z. B. die Entscheidung getroffen werden, wer als Antragsteller auftritt, damit lange Zustellungszeiten nach Thailand vermieden werden. Es werden Gespräche mit der thailändischen Partnerin per Telefon und/ oder Skype bzw. die Korrespondenz, die selbstverständlich auf Thai erfolgt, per E-Mail und Fax geführt, so dass die Entfernung durch die Inanspruchnahme moderner Kommunikationsmittel keine entscheidende Rolle spielt. Dabei kann auch für die Mandanten, die ihren Wohnsitz in Thailand haben, Verfahrenskostenhilfe für das Scheidungsverfahren beantragt werden.

Wie verhält sich das bei streitigen Familiensachen?

Wir sind immer sehr darauf bedacht, möglichst einvernehmliche Regelungen zwischen den Eheleuten herbeizuführen. Man kann auch nach einer Trennung noch einen Ehevertrag, zumindest aber eine sogenannte Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ausarbeiten, in welcher die Besonderheiten des Einzelfalls und die Belange der Ehepartner berücksichtigt werden. Dies ist immer unser Ziel, vor allem, wenn Kinder im Spiel sind.

Bitte erläutern Sie die Rechte von Ausländern nach dem Transsexuellen-Gesetz!

Zunächst ist hier anzumerken, dass bei neu einreisenden Thais, die transsexuell sind, keine Möglichkeit der Anerkennung der Transsexualität in Deutschland besteht. Gegenüber den deutschen Behörden gilt der Personenstand, der im thailändischen Pass eingetragen ist. Die Transsexuellen können keine Ehe, sondern die sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Diese ist allerdings in ausländer- und familienrechtlicher Hinsicht der Ehe gleichgestellt. Die Änderung des Personenstandes nach deutschem Recht ist erst möglich, wenn die transsexuelle Person eine Aufenthaltserlaubnis hat und sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhält. Eine solche Änderung setzt die Vorlage zweier Gutachten voraus. Wir haben solche Verfahren bereits erfolgreich durchgeführt.

Wie kann ein Deutscher ein thailändisches Kind adoptieren?

Hier kommt es wie immer auf den Einzelfall an. Wir betreuen oft sogenannte Stiefkind-Adoptionen, sprich wenn der deutsche Ehemann das von der thailändischen Ehefrau mitgebrachte Kind adoptieren möchte. Häufiges Problem ist zumeist die nötige Zustimmung des leiblichen Vaters. Hier herrschen sehr strenge Anforderungen. Weitere Probleme bereiten Adoptionen von Deutschen oder Thais in Thailand, deren Ziel es ist, dass das Kind in Deutschland leben soll. Oft wird hier das Haager Adoptionsabkommen nicht beachtet, so dass es sehr große Probleme bei der Anerkennung der Adoption bei den deutschen Behörden gibt und die Kinder oft gar nicht aus Thailand ausreisen können.

Bitte erzählen Sie uns etwas über Ihre Onlineberatung!

Im Rahmen der Onlineberatung kann man sich unter der auf unserer Homepage angegebenen E-Mail-Adresse mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen und eine rechtliche Frage stellen. Zunächst erfolgt eine Eingangsbestätigung. Da die Onlineberatung eine kostenpflichtige Dienstleistung ist, wird zunächst die hierfür fällige Gebühr in Höhe von 50 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer angefordert. Sobald dieser Betrag auf unserem Konto verbucht ist, wird die Onlineanfrage ausführlich und eingehend beantwortet. Auch weitere Nachfragen werden beantwortet, ohne dass weitere Kosten hierfür entstehen. Sollte sich die Angelegenheit als so komplex darstellen, dass anwaltliche Hilfe unumgänglich ist, wird nach Wunsch des Mandanten die Onlineberatung in ein Mandat überführt.

Wie funktioniert die Sofortberatung am Telefon?

Die telefonische Sofortberatung funktioniert über eine Hotline-Nummer, welche ebenfalls auf unserer Homepage angegeben ist. Die Hotline ist während der gesamten Bürozeit, also von 9 bis 19 Uhr besetzt.

Fällt Ihnen ein lustiges Erlebnis mit Ihren Mandanten ein?

Eine Thai erschien mit ihrem Ehemann in der Kanzlei und gab an, dass sie eine Strafanzeige gegen einen fremden Mann erstatten wolle, der sie in dem Massagesalon, in dem sie arbeitet, beleidigt und bedroht hätte. Wir wurden damit beauftragt und stellten im Namen der Frau einen Strafantrag. Betreut wurde der Fall von einer für uns tätigen Rechtsanwältin. Nach mehreren Monaten erschien ein deutscher Mann in Begleitung seiner Thai-Freundin, legte einen Strafbefehl gegen sich wegen Beleidigung und Bedrohung vor und bat um seine Verteidigung. Diesmal führte ich das Beratungsgespräch. Seine Thai-Freundin war mir persönlich nicht bekannt. Im Gespräch stellte sich heraus, dass das Opfer der Straftat ebendiese Thai sein solle. Ich fragte sie, ob sie bei der Polizei einen Strafantrag unterschrieben habe. Sie lehnte vehement ab. Ich erklärte, dass dies rechtlich nicht möglich sei, da ohne ihren Antrag der Staatsanwalt nicht tätig würde. Irgendwann sprach sie dann nur noch Thai mit mir, damit ihr Freund sie nicht verstehen konnte. Es hat sich Folgendes herausgestellt: Sie war genau die Thai, welche vor einigen Monaten bei uns mit ihrem Ehemann vorgesprochen hatte und der uns beauftragte, für seine Ehefrau den Strafantrag wegen Beleidigung gegen ihren Freund zu stellen. Deswegen hatte sie auch nichts bei der Polizei unterschrieben, denn unsere Kanzlei hat ja den Strafantrag in ihrem Namen gestellt. Den mussten wir jetzt aber zurücknehmen, um ihren Freund erfolgreich verteidigen zu können. Der Freund sollte nichts von dem Strafantrag wissen, der Ehemann sollte nichts von der Rücknahme desselbigen wissen. Ein deutsch-thailändisches Liebesdreieck mit Verknüpfungen zum deutschen Strafrecht!

Bitte beenden Sie folgenden Satz: "Ein guter Rechtsanwalt…

…hat zuallererst das Begehren des Mandanten im Blick und vertritt diesen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln."

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.
Pflichtfelder
Wolfgang Richter 28.02.15 17:52
Es fehlt das Impressum der Anwältin!
Hier ist es.: http://buemlein.com/impressum/index.html So kann sich jeder schneller mit ihr in Verbindung setzen. Man muß aber lange Suchen um den Beitrag zu finden! Hier ist der Beitrag aus der Reisespinne. http://www.reisespinne.de/thailand/863914-auslaenderrecht-deutschland-thailand.html