Bundestag berät über Familiennachzug

Ein Mitglied des Flüchtlingsrats Berlin hält am 20.03.2017 in Berlin ein Schild mit der Aufschrift «Ich vermisse meine Familie» in den Händen. Foto: dpa/Sophia Kembowski
Ein Mitglied des Flüchtlingsrats Berlin hält am 20.03.2017 in Berlin ein Schild mit der Aufschrift «Ich vermisse meine Familie» in den Händen. Foto: dpa/Sophia Kembowski

BERLIN (dpa) - Die Union bringt an diesem Freitag im Bundestag einen Gesetzentwurf zum Familiennachzug für Flüchtlinge ein.

CDU und CSU wollen erreichen, dass die Familienzusammenführung für subsidiär Schutzberechtigte mindestens so lange ausgesetzt bleibt, bis die nächste Regierung dafür neue Regeln aufgestellt hat. Betroffen ist, wer nicht als politisch verfolgt oder als schutzberechtigt im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gilt, im Herkunftsland aber trotzdem ernsthaft gefährdet wäre, etwa weil ihm dort Todesstrafe oder Folter drohen.

Im Gegensatz zu anderen anerkannten Flüchtlingen durften die subsidiär Geschützten seit März 2016 nicht mehr ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder zu sich holen. Auch die Eltern von unbegleiteten Minderjährigen mit diesem eingeschränkten Schutzstatus durften nicht kommen. Die von der Bundesregierung im Asylpaket II beschlossene Aussetzung würde, wenn es keine Verlängerung gibt, am 17. März enden. AfD, Grüne, FDP und Linke haben zu dem Thema alle eigene Vorschläge erarbeitet. Wie sich die SPD verhält, dürfte sich zeigen, nachdem die Sozialdemokraten über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen entschieden haben.

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Leserkommentare

Vom 11. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.

Ingo Kerp 20.01.18 15:12
Da hält ein Mann einen Zettel hoch auf dem steht, das er seine Familie vermißt. Bei der Reise oder Flucht oder was auch immer, hat er seine Familie schmählich zurückgelassen und sich nur um sich selbst gekümmert. Jetzt will er, das die deutsche Allgemeinheit / Politik ihm hilft. Wenn er die Familie so vermißt, kann er ja zu ihr zurück gehen.
Jürgen Franke 20.01.18 10:36
Hoffentlich ist dann der Bundestag
beschlussfähig, wenn dieses Gesetz erörtert wird, sonst muß erst wieder ein Hammelsprung durchgeführt werden. Die SPD hat sich zu diesem Thema noch nicht entschieden.