Besitzer des Unglücksbusses wird angeklagt

Foto: Thai PBS
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NAKHON RATCHASIMA: Die Polizei will gegen den Besitzer des Doppeldeckerbusses, bei dessen Unfall in der Vorwoche 18 Fahrgäste ums Leben kamen und 32 verletzt wurden, Anklage erheben.

Der Unternehmer der Gun Eng Tour Bus Company habe das Fahrzeug nicht rechtzeitig prüfen lassen, wie es das Gesetz vorschreibe. Zudem habe er erlaubt, dass sich der Fahrer unter dem Einfluss von Drogen hinter das Steuer setzte. Die Ermittler haben den Unternehmer und Fahrgäste verhört und sind sich sicher, ausreichend Beweise in der Hand zu haben. Innerhalb von zwei Wochen soll der Busbesitzer angeklagt werden. Gegen den 44 Jahre alten Fahrer liegen vier Anklagen vor: rücksichtsloses Fahren, das zu Tod und Verletzungen von Fahrgästen führte, überhöhte Geschwindigkeit, Drogenmissbrauch beim Fahren und unterlassene Hilfeleistung. Der Unternehmer gab zu Protokoll, sein Fahrer habe Teilzeit gearbeitet, er habe Busse nur zeitweilig gefahren. Und von seinem Drogenproblem habe er nichts gewusst. Der Doppeldeckerbus mit 50 Fahrgästen war am 21. März in einer abschüssigen Kurve des Highways 304 im Bezirk Wang Nam Khiao von der Fahrbahn abgekommen, gegen Bäume und Häuser geprallt und umgekippt.

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Jürgen Franke 28.03.18 15:02
Herr Hammer, der Unternehmer ist in jedem
Fall dafür verantwortlich, was in seinem Unternehmen passiert. Egal welche Größe die Firma hat. Herr Winterkorn mußte für den Betrug bei VW , lediglich seinen Hut nehmen. Ich gehe davon aus, dass hier noch ein Gerichtsverfahren folgen wird.
Jürgen Franke 28.03.18 15:01
Grundsätzlich hat ein Unternehmer auch immer
eine Aufsichtspflicht gegenüber seinen Angestellten. Der Busunternehmer sollte sich immer vergewissern, ob seine Fahrer noch im Besitz der Fahrerlaubnis sind. Außerdem sollte in regelmäßigen Abständen eine ärztliche Untersuchung auf Drogenkonsum durchgeführt werden.
Hammer 28.03.18 13:05
Verstehe einer die Gesetze des Landes
Ich frage mich, warum der Betreiber des Unternehmens in die Verantwortung genommen wird, und eventuell bestraft wird, dass einer seiner Angestellten Drogen konsumiert, wie in diesem Fall.
(Oder wenn einer mit Alkohol oder Medikamente ein Problem hat)

Wenn der Bus nicht rechtzeitig beim "TÜV", zur Prüfung oder wie auch immer das genannt wird, gebracht wird, ist natürlich das Unternehmen dafür haftbar zu machen.
Oder der Unternehmer, wobei, wenn das Unternehmen eine bestimmte Größe hat, kann das der Besitzer/Unternehmer ja vielleicht gar nicht mehr überschauen und hat deswegen seine Angestellte, welche sich um genau das zu kümmern haben.

Aus meiner Sicht ist der Fahrer und das Unternehmen dafür haftbar zu machen
Aber ich bin kein Richter
Thomas Thoenes 28.03.18 13:04
Ein guter Schritt in
die richtige Richtung.