Bei Stornokein Geld zurück

BGH verhandelt

Symbolbild: Fotolia.com
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KARLSRUHE (dpa) - Wer einen Flug bucht und dann wieder storniert, bekommt oft nur einen kleinen Teil des Geldes zurück.

Zwei Kunden der Lufthansa wollten das nicht hinnehmen und klagten. Vor dem Amtsgericht und dem Landgericht in Köln scheiterten sie allerdings mit ihrer Forderung nach Rückerstattung. Nun verhandelt der Bundesgerichtshof am Dienstag (9.00 Uhr) über den Fall. Unklar war aber zunächst, ob auch bereits ein Urteil gesprochen wird. (X ZR 25/17)

Die höchstrichterliche Entscheidung dürfte nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes weitreichende Konsequenzen haben. Reiserechtsexperte Felix Methmann rechnet mit einer Entscheidung zugunsten der Kläger.

Es geht um Flüge im Mai 2015 von Hamburg über Frankfurt/Main nach Miami und zurück von Los Angeles über Frankfurt nach Hamburg für insgesamt 2.766,32 Euro. Laut Vertragsbedingungen war eine Stornierung nicht möglich. Als die Kläger die Flüge rund zwei Monate vor dem Abflug wegen Erkrankung stornierten, bekamen sie lediglich ersparte Steuern und Gebühren in Höhe von je 133,56 Euro zurück. Stornierbare Tickets hätte es für einen höheren Preis gegeben.

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