Verfahren gegen Abhisit eingestellt

Foto: epa/Rungroj Yongrit
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BANGKOK: Das Berufungsgericht hat am Mittwoch eine Entscheidung des Strafgerichts bestätigt, gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten Abhisit Vejjajiva (im Bild) und seinen damaligen Stellvertreter Suthep Thaugsuban nicht wegen Anstiftung zum Mord zu verhandeln.

Der Fall war im Jahr 2014 von der Generalstaatsanwaltschaft auf Empfehlung der Polizeibehörde DSI eingeleitet worden. Es geht um die Niederschlagung der Rothemden-Demonstrationen im Jahr 2010. Die Staatsanwaltschaft hatte beiden Politikern vorgeworfen, während der Unruhen den Soldaten den Schießbefehl erteilt zu haben. Deshalb seien sie mitschuldig am Tod von mindestens drei Menschen. Das Strafgericht hatte sich als nicht zuständig erklärt, über das Verfahren müsste der für Politiker zuständige Oberste Gerichtshof entscheiden. Das Berufungsgericht sah es ebenso. Abhisit und Suthep hätten in ihrer Eigenschaft als Premier und stellvertretender Premier die Demonstrationen der United Front for Democracy against Dictatorship (UDD) beenden lassen. Das DSI habe nicht die Aufgabe, einen solchen Fall zu untersuchen. Nur der für Politiker zuständige Oberste Gerichtshof könne das Verfahren an sich ziehen.

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