Airlines müssen Endpreis bei Online-Buchungen sofort anzeigen

Es genüge nicht, die Endpreise erst dann anzuzeigen, wenn der Kunde tatsächlich buchen wolle, urteilte der BGH

Flugbuchungen im Netz sind bequem und schnell. Früher musste man sich aber lange durch das Buchungssystem klicken, bis man den endgültigen Preis auch vor Augen hatte. Das ist jetzt anders - und soll auch so sein, entschied der BGH. Foto: epa/Federico Gamb
Flugbuchungen im Netz sind bequem und schnell. Früher musste man sich aber lange durch das Buchungssystem klicken, bis man den endgültigen Preis auch vor Augen hatte. Das ist jetzt anders - und soll auch so sein, entschied der BGH. Foto: epa/Federico Gamb

KARLSRUHE: Fluggesellschaften müssen bei Online-Buchungen von Anfang an den Endpreis inklusive Steuern und Gebühren anzeigen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. Die Endpreise müssten sofort und bei allen Flügen zu sehen sein, damit der Verbraucher eine «informationsgeleitete Entscheidung» treffen könne. Die Richter gaben damit der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) recht, die Air Berlin wegen seiner Online-Buchungsanzeigen in der Vergangenheit verklagt hatte. (Az.: I ZR 29/12).

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