90-Tage-Meldung ade

90-Tage-Meldung ade

Die Zuschrift eines Lesers zum Schmunzeln:

Wenn man in Thailand leben und sterben will, warum nicht einfach die Thai-Staatsbürgerschaft beantragen? Dann erübrigt es sich, alle 90 Tage zur Immigration zu gehen und selbst die Visa-Verlängerung jedes Jahr neu zu beantragen. Ohne extra Arbeitsgenehmigung, darf man dann als Reisbauer im Isaan oder als Tuk-Tuk-Fahrer in Bangkok aktiv werden.

Keine lästige Diskussionen über Sinn und Unsinn der 90-Tage-Meldung oder über das 3- oder 10-Jahresvisum. Keine Frage mehr, warum der Antrag erst am Freitag, den 11. August gestellt werden kann und was nach Ablauf der Sperrfrist von einem Jahr mit den 3 Millionen Baht auf dem Bankkonto passiert.

Und so schwierig sind die Bedingungen für den Erhalt der Thai-Staatsbürgerschaft auch nicht. Sie können sich für thailändische Staatsbürgerschaft bewerben, wenn Sie in: (a) Thailand arbeiten oder (b) mit einem thailändischen Ehepartner verheiratet sind und/ oder (c) ein Kind haben, das in Thailand geboren wurde.

In allen Fällen müssen Sie auch die folgenden Bedingungen erfüllen, um die thailändische Staatsbürgerschaft zu beantragen:

Sie müssen in Thailand kontinuierlich gelebt haben und das mindestens für fünf Jahre vor der Bewerbung.

Ihren ständigen Wohnsitz in Thailand vorweisen.

Sie müssen 18 Jahre alt oder älter sein und haben die gesetzliche Volljährigkeit in Ihrem Herkunftsland erreicht.

Selbstverständlich sind Sie gut erzogen worden und haben einen guten Hintergrund (Strafregister ohne Eintragung, Ihre politische Auffassung entspricht den Thai-Vorstellungen, Sie haben keine Berührung mit illegalen Drogen – und bei vietnamesischen Bewerbern, wird das persönliche Verhalten überprüft).

Sie müssen die thailändische Sprache kennen, einschließlich Sprechen, Hören und Verstehen.

In der Lage sein, die Nationalhymne Phleng Chat Thai zu singen und ein Interview in Thai, durchgeführt von Regierungsbeamten, zu bestehen.

Bürger der westlichen Länder (d. h. USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Frankreich) können in den meisten Fällen eine doppelte Staatsbürgerschaft haben (z. B. thailändische Staatsbürgerschaft und ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit).

Sobald Ihr Antrag auf thailändische Staatsbürgerschaft genehmigt wurde, heißt es: lange warten.

Irgendwann werden Sie aufgefordert, im Innenministerium für einen Thai-Sprachtest zu erscheinen. Wenn Sie den Test bestanden haben, werden Sie gebeten wiederzukommen, um im Thai-Ministerium die Thai-Nationalhymne und das Königslied Phra Baramee zu singen.

Danach werden Sie interviewt, während die thailändischen Beamten Ihr Haus besuchen, um festzustellen, dass die Angaben, die Sie auf Ihrem Antragsformular eingereicht haben, korrekt sind.

Unter den anderen Anforderungen wird erwartet, dass Sie einen Eid schwören und bei Ihrer örtlichen Polizeistation erscheinen, sich gut anziehen und eine Kerze, Blumen und Weihrauch halten. Die Vereidigung erfolgt – wenn man Christ ist – mit der Bibel, auf die Thai-Flagge und das Königshaus.

Sie müssen dann dem König und dem Land Thailand Treue schwören.

Dies ist jedoch nicht das Ende, weil Sie dann auf eine Bestätigung durch das Ministerium des Innern warten müssen, dass Ihre thailändische Staatsbürgerschaft vergeben wurde. Das kann dann schon etwa 6 Jahre dauern bis man endlich Thai geworden ist.

Über: Geldvermögen, Bankkonten, Einkommen (Rentenzahlung), Gesundheit und Krankenversicherung, wurde nichts berichtet.

Und wo beantragt man die Thai-Staatsbürgerschaft? Neben der Wache zum Polizeikrankenhaus in Bangkok.

Und schlussendlich zu den Kosten: gar nicht so viel – 3.000 Baht. Die Übersetzung der Staatsbürgerurkunde ins Deutsche kostet etwa 2.000 Baht und wird dann als Information an die Deutsche Botschaft in Bangkok geschickt.

Rechtliche Konsequenzen mit dem Geburtsland sollte jeder Antragsteller selbst überprüfen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Henry Birkenhagen, Huai Yai

Die im Magazin veröffentlichten Leserbriefe geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. DER FARANG behält sich darüber hinaus Sinn wahrende Kürzungen vor. Es werden nur Leserbriefe mit Namensnennung veröffentlicht!

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